Antrag stellen - Schritt für Schritt
Am Anfang jeder Sitzung steht oft die Frage nach den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten der Beratungen. Deshalb hier ein Überblick über die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Die Kassen sind grundsätzlich nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Wurde Ihnen von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt eine medizinische Notwendigkeit zur Ernährungstherapie bescheinigt, das heißt besteht z.B. bereits eine Erkrankung, übernehmen aber die meisten Kassen anteilig die Kosten für ein Erstgespräch, sowie bis zu vier weiteren Folgegesprächen.
Absprachen zur Langzeitbetreuung sind im (begründeten) Einzelfall möglich. Einige Versicherungen übernehmen sogar 100% der Beratungen.
Private Kostenträger entscheiden meist individuell. Mit Primärkassen (z.B. AOK) müssen Einzelabsprachen verhandelt werden. Disease Management Programme werden bei definiertem Umfang und Beratungsinhalt zum Teil ganz übernommen. Bei präventiven Maßnahmen, also Vorsorge, fällt die Zuzahlung etwas geringer aus.
