Ärztliche Zuweisung
In der Regel bezuschussen die Kassen bis zu fünf Einzelgespräche bei medizinischer Indikation nach § 43 SGB V. Auch Beratungen im Rahmen von Präventivleistungen werden unterstützt (§ 20 SGB V). Für die Kassen benötigen die Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese kann formlos oder auf einem regulären Überweisungsformular ausgestellt werden, wenn sie mindestens die Diagnose und die Empfehlung zur Ernährungsberatung enthält. Alternativ steht Ihnen über meine Praxis ein Extra-Formular zur Verfügung, dass hier heruntergeladen oder durch den Patient mitgebracht werden kann. Eine Zuweisung ist für Sie in jedem Fall budgetneutral. mehr ...
Flyer für Ärzte und Therapeuten
Hier finden Sie in Kürze einen speziellen Therapie-Flyer. Bitte schauen Sie wieder vorbei....
